Steuerklasse 1 Abzüge in Prozent 2023

Steuerklasse 1 Abzüge in Prozent 2023: Ein Überblick über Steuern und Sozialabgaben?

Die Steuerklasse 1 spielt in Deutschland eine wichtige Rolle für Arbeitnehmer, die ledig, geschieden, verwitwet oder dauerhaft getrennt lebend sind. Doch wie hoch fallen die Abzüge in Prozent im Jahr 2023 aus, und welche Faktoren beeinflussen die Belastung durch Steuern und Sozialabgaben? In diesem Artikel beleuchten wir die Details zu Steuerklasse 1, erklären die relevanten Abzüge und geben nützliche Hinweise zur Optimierung des Nettogehalts.

Was ist Steuerklasse 1 und wer gehört dazu?

Steuerklasse 1 ist eine von sechs Lohnsteuerklassen in Deutschland und gilt für folgende Personengruppen:

  • Ledige ohne Kinder
  • Geschiedene Personen
  • Verwitwete (ab dem zweiten Kalenderjahr nach dem Tod des Ehepartners)
  • Verheiratete Personen, die dauerhaft getrennt leben

In Steuerklasse 1 sind die Abzüge höher als in Steuerklassen 3 oder 5, da es keine speziellen steuerlichen Vergünstigungen wie den Ehegattensplitting-Vorteil gibt. Die Steuerlast hängt hier vor allem vom Einkommen und den individuellen Freibeträgen ab.

Steuerklasse 1 Abzüge in Prozent 2023: Die wichtigsten Faktoren

  1. Lohnsteuer

Die Lohnsteuer ist der größte Posten unter den Abzügen und hängt direkt vom Einkommen ab. Deutschland verwendet ein progressives Steuersystem, bei dem höhere Einkommen mit einem höheren Steuersatz belastet werden.

  • Einkommen bis 10.908 € (Grundfreibetrag 2023): keine Lohnsteuer
  • Einkommen von 10.909 € bis 62.810 €: Steuersatz von 14 % bis 42 % (progressiv steigend)
  • Einkommen ab 62.810 €: Spitzensteuersatz von 42 %
  • Einkommen ab 277.826 €: Reichensteuersatz von 45 %

Beispielrechnung:

Ein Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttogehalt von 3.000 € zahlt nach Abzug des Grundfreibetrags und unter Berücksichtigung des Steuertarifs etwa 14–20 % seines Einkommens als Lohnsteuer.

  1. Solidaritätszuschlag

Der Solidaritätszuschlag wurde für viele Steuerpflichtige ab 2021 abgeschafft, aber in Steuerklasse 1 fällt er bei höheren Einkommen weiterhin an.

  • 5,5 % der Lohnsteuer: Gilt nur, wenn die jährliche Lohnsteuer über der Freigrenze liegt (17.543 € für Ledige in 2023).

Für die meisten Steuerklasse-1-Arbeitnehmer entfällt der Solidaritätszuschlag. Bei höheren Einkommen bleibt er jedoch relevant.

  1. Kirchensteuer

Wer einer kirchensteuerpflichtigen Religionsgemeinschaft angehört, zahlt zusätzlich Kirchensteuer. Diese beträgt je nach Bundesland:

  • 8 % der Lohnsteuer (z. B. in Bayern und Baden-Württemberg)
  • 9 % der Lohnsteuer (in allen anderen Bundesländern)

Kirchenmitglieder sollten bedenken, dass dieser Betrag zusätzlich zu den regulären Steuerabzügen verrechnet wird.

  1. Sozialversicherungsbeiträge

Neben den steuerlichen Abzügen werden auch Beiträge zur Sozialversicherung vom Bruttogehalt abgezogen. Diese setzen sich 2023 wie folgt zusammen:

  • Krankenversicherung: 14,6 % (allgemeiner Beitragssatz) + durchschnittlich 1,6 % Zusatzbeitrag = 16,2 % (Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich den Beitrag jeweils zur Hälfte)
  • Pflegeversicherung: 3,05 % für Arbeitnehmer ohne Kinder, 3,4 % für Kinderlose ab 23 Jahren (geteilte Kosten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer)
  • Rentenversicherung: 18,6 % (jeweils 9,3 % Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil)
  • Arbeitslosenversicherung: 2,6 % (jeweils 1,3 % für Arbeitnehmer und Arbeitgeber)
  1. Beispielberechnung der Sozialversicherungsabgaben:

Bei einem Bruttogehalt von 3.000 € belaufen sich die Sozialversicherungsabzüge auf etwa:

  • Krankenversicherung: 243 €
  • Pflegeversicherung: 45,75 €
  • Rentenversicherung: 279 €
  • Arbeitslosenversicherung: 39 €

Das sind zusammen rund 606,75 € für die Sozialversicherung (ohne Arbeitgeberanteil).

Gesamtabzüge in Steuerklasse 1 in Prozent (Beispiel 2023)

Um die Gesamtabzüge in Steuerklasse 1 in Prozent zu berechnen, müssen Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Sozialversicherungsbeiträge zusammengefasst werden. Nehmen wir erneut das Beispiel eines Arbeitnehmers mit 3.000 € Bruttogehalt:

AbzugBetrag (€)Prozentualer Anteil
Lohnsteuer480–60016–20 %
Solidaritätszuschlagentfällt0 %
Kirchensteuer (9 %)43,2–541,4–1,8 %
Sozialversicherung606,7520,2 %
Gesamtabzüge1.130–1.26037,6–42 %

Abhängig von der individuellen Situation (z. B. Freibeträge, Kinderfreibetrag oder Kirchensteuerpflicht) können die Prozentsätze leicht variieren.

Steuerklasse 1: Optimierungsmöglichkeiten für 2023

  1. Freibeträge Nutzen

Durch die Beantragung von Freibeträgen beim Finanzamt (z. B. für Fahrtkosten, Kinderbetreuung oder außergewöhnliche Belastungen) lässt sich die Steuerlast senken. Diese Freibeträge werden direkt beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt.

  1. Steuererklärung einreichen

Viele Arbeitnehmer in Steuerklasse 1 profitieren von einer Steuererklärung, da sie durch die Berücksichtigung von Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen oft eine Rückerstattung erhalten.

  1. Zusatzversicherungen prüfen

Freiwillige Zusatzversicherungen wie eine private Krankenzusatzversicherung können nicht nur Schutz bieten, sondern auch steuerlich absetzbar sein.

Fazit: Steuerklasse 1 Abzüge in Prozent 2023 im Überblick

Die Abzüge in Steuerklasse 1 im Jahr 2023 belaufen sich je nach Einkommen auf etwa 37–42 % des Bruttogehalts. Während der größte Anteil auf die Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge entfällt, können Arbeitnehmer durch gezielte Maßnahmen wie Freibeträge und eine Steuererklärung ihre Steuerlast reduzieren. Wer regelmäßig seine Finanzen überprüft und die Vorteile des deutschen Steuersystems nutzt, kann mehr Netto vom Brutto behalten.

Mit diesen Informationen sollten Sie einen klaren Überblick über die Abzüge in Steuerklasse 1 erhalten haben und besser einschätzen können, wie Sie Ihr Einkommen im Jahr 2023 optimieren können. Sie können auch lesen. GWG Grenze 2024

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